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Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Sie regelt die Herstellung, Verwendung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken.

Was sind mineralische Ersatzbaustoffe?

MEB sind mineralische Stoffe, die aus mineralischen Abfällen hergestellt werden. Dazu gehören z. B.:

  • Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen (z. B. Betonbruch, Ziegelbruch)
  • Bodenmaterial
  • Baggergut
  • Gleisschotter
  • Schlacke
  • Ziegelmaterial

Wen betrifft die EBV?

Die EBV betrifft alle, die mit der Herstellung, Verwendung oder Verwertung von MEB in technischen Bauwerken zu tun haben. Dazu gehören z. B.:

  • Bauherren
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Bauunternehmen
  • Entsorgungsunternehmen
  • Hersteller von MEB
  • Prüfstellen

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Was ändert sich durch die EBV?

Die EBV führt zu einigen wichtigen Änderungen im Umgang mit MEB. Dazu gehören:

  • Bundeseinheitliche Regelung: Die EBV schafft erstmals eine bundeseinheitliche Regelung für MEB. Die bisherigen LAGA-M20-Regelungen werden ungültig.
  • Güteüberwachung: Die EBV führt eine bundeseinheitliche Güteüberwachung für MEB ein. Dies soll die Qualität der MEB sicherstellen.
  • Anzeigenpflicht: Für bestimmte MEB besteht eine Anzeigenpflicht beim zuständigen Bundesland.
  • Ersatzbaustoffkataster: Es wird ein bundeseinheitliches Ersatzbaustoffkataster eingeführt. In diesem Kataster werden alle MEB erfasst, die in Deutschland hergestellt und verwendet werden.
  • Veränderte Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von MEB: Die EBV stellt veränderte Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von MEB.
  • Veränderte Anforderungen an den Einbau von MEB: Die EBV stellt veränderte Anforderungen an den Einbau von MEB.

Was ist das Ziel der EBV?

Die EBV hat folgende Ziele:

  • Verbesserung der Ressourceneffizienz: Die EBV soll die Verwendung von MEB fördern und damit den Bedarf an primären Rohstoffen reduzieren.
  • Schutz der Umwelt: Die EBV soll den Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch MEB sicherstellen.
  • Schaffung von Rechtssicherheit: Die EBV soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Welche Materialien unterliegen der EBV?

Die EBV gilt für alle mineralischen Ersatzbaustoffe, die in technischen Bauwerken verwendet werden. Dazu gehören z. B.:

  • Straßenbau: MEB können im Straßenbau z. B. als Frostschutzschicht, Tragschicht oder Deckschicht verwendet werden.
  • Erdbau: MEB können im Erdbau z. B. als Dammschüttmaterial, Verfüllmaterial oder Untergrundmaterial verwendet werden.
  • Wasserbau: MEB können im Wasserbau z. B. als Uferbefestigung, Deichbau oder Flussbettbefestigung verwendet werden.
  • Lärmschutz: MEB können im Lärmschutz z. B. als Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall verwendet werden.

Welche Vorteile bietet die EBV?

Die EBV bietet folgende Vorteile:

  • Verbesserung der Ressourceneffizienz: Die Verwendung von MEB kann den Bedarf an primären Rohstoffen reduzieren. Dies schont Umwelt und Ressourcen.
  • Schutz der Umwelt: Die EBV trägt zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch MEB bei.
  • Schaffung von Rechtssicherheit: Die EBV schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
  • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit: Die Verwendung von MEB kann kostengünstiger sein als die Verwendung von primären Rohstoffen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der EBV?

Die Umsetzung der EBV stellt einige Herausforderungen. Dazu gehören:

  • Hohe Anforderungen an die Qualität der MEB: Die EBV stellt hohe Anforderungen an die Qualität der MEB. Dies kann zu höheren Kosten für die Herstellung und Verwendung von MEB führen.
  • Komplexität der Verordnung: Die EBV ist eine komplexe Verordnung. Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen.
  • Veränderte Anforderungen an die Bauunternehmen: Die EBV stellt veränderte Anforderungen an die Bauunternehmen.

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist ein wichtiges Regelwerk, das den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Deutschland neu ordnet. Die EBV bietet viele Vorteile, stellt aber auch einige Herausforderungen.

OMROS berät Sie gerne bei allen Fragen rund um die EBV.

Unser Expertenteam verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Abfallwirtschaft und des Baurechts. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen MEB, der Einhaltung der EBV-Anforderungen und der Umsetzung Ihrer Bauprojekte.

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